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Der Verein Freiwillige Feuerwehr Lieblos e.V. ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaft befreit. Letzter uns zugestellten Steuerbescheid / Freistellungsbescheid des Finanzamtes Gelnhausen vom 27.06.2011, St.-Nr. 19 250 5515 6 – P2.
Unsere anerkannten satzungsgemäßen gemeinnützige Zwecke sind:
- Feuer-, Arbeits,- und Katastrophenschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 AO)
- traditionelles Brauchtum durch Karneval (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO)
Wir versichern, dass wir die uns zugewendeten Beträge nur satzungsgemäßen Zwecken (Förderung Feuer-, Arbeits,- und Katastrophenschutz und Förderung karneval. Brauchttums) verwenden werden. Weiterhin, dass der bezeichnete Zweck nach Ziffer 13 der Anlage 7 zu den Einkommenssteuerrichtlinien allgemein als besonders förderungswürdig anerkannt ist.
Für eine Spende per Banküberweisung verwenden Sie bitte unsere folgenden Kontodaten:
Freiwillige Feuerwehr Lieblos e.V. Kreissparkasse Gelnhausen
BLZ:50750094 Konto-Nr.: 9000269
Verwenden Sie bei der Überweisung unbedingt den Hinweis "Spende". Kontoauszüge werden als Spendenbeleg vom Finanzamt bis zu einer Höhe von 200,- Euro anerkannt. Bei Spenden über 200,- Euro erhält der Spender automatisch eine Spendenbescheinigung.
Wenn Sie auf jeden Fall eine Spendenbescheinigung wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen dazu in Verbindung.
Vielen Dank für Ihr Interesse.